Eine Umnutzung ist die Durchführung einer genehmigten Nutzungsänderung. Damit einhergehend sind Umbaumaßnahmen, die an die vorhandene Bausubstanz der neuen Nutzung als Wohnraum oder für die Büronutzung angepasst wird. Dabei wird der Umbau einer Scheune oder eines anderen Nutzgebäudes in der Regel genehmigt, wenn das Vorhaben nicht geltenden Bestimmungen widerspricht.
Allerdings kann es Auflagen der Baubehörde geben. Zum Beispiel die Schaffung zusätzlicher Parkplätze, oder dass bei denkmalgeschützten Gebäuden der Umbau auf ein bestimmtes Maß beschränkt und die Fassade im Wesentlichen erhalten bleibt. Das heißt, der Innenraum kann mitunter bis zur Entkernung verändert und umgebaut werden, die äußere Gestalt des Gebäudes aber meist nur in geringem Umfang oder gar nicht.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie gute Ideen und beste Ausführung für die Umnutzung alter Gebäude und Hallen brauchen. Wir zeigen Ihnen gern Referenzen. – Wir freuen uns auf Sie und Ihre Umnutzungs-Projekte.
Eine Nutzungsänderung liegt dann vor, wenn ein Nutzgebäude wie zum Beispiel eine Scheune in Wohn- oder Büroraum umgebaut werden soll. Das muss praktisch immer zuvor von der zuständigen Baubehörde genehmigt werden. Ob die Umnutzung einer Scheune zu einem Wohnhaus möglich ist, hängt dabei vor allem vom Standort der Hofstelle ab.
Scheune und Ställe müssen in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit der Hofstelle stehen. Dieser muss bis zur Nutzungsaufgabe als gedient haben. Ist der Standort des für die Umnutzung vorgesehenen Gebäudes isoliert von der Hofstelle und dementsprechend zu weit entfernt, wird eine Umwandlung in Wohnraum in der Regel nicht genehmigt. Das ist zumeist bei Feldscheunen der Fall.
Befindet sich das Gebäude im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, so gibt dieser Auskunft darüber, was genehmigungsfähig ist und was nicht. Umbau und Umnutzung werden in der Regel unter Auflagen genehmigt, wenn sich die Hofstelle in Dorf- oder Mischgebieten befindet.
Die Umnutzung von Gebäuden im Außenbereich ist dann möglich, wenn durch den Umbau erhaltenswerte Bausubstanz einer zweckmäßigen Verwendung zugeführt wird. Beim Umbau in Wohnraum bleibt dabei die äußere Gestalt des Gebäudes erhalten. Grundsätzliche Voraussetzung für eine Umnutzung im Außenbereich ist, dass das bebaute Grundstück bereits erschlossen ist, bzw. die Erschließung vorgenommen werden kann.
w-plaN ist Ihr Partner bei der Umnutzung von Nutzgebäuden. Auf das Know-how Ihres Meisterbetriebes aus Gelsenkirchen ist auch in schwierigen und außergewöhnlichen Bausituationen immer Verlass.
Große Scheunen mit hohen Decken und meist ohne Innenwände eignen sich sehr gut für eine offene Wohnraumgestaltung bei der Umnutzung.
Nach der meist notwendigen Entkernung, hat man bei der Innenraumgestaltung viel Raum und weitestgehend freie Hand.
Die Sanierung und Umgestaltung nicht mehr genutzter landwirtschaftlicher Gebäude in Wohnraum hat den Vorteil, keinen teuren Bauplatz kaufen zu müssen. Allerdings muss vor der Umwandlung von Scheunen in Wohnraum eine Nutzungsänderung beantragt werden.
Landwirtschaftliche Immobilien sind meist ältere Gebäude, so dass hier mitunter auch Auflagen des Denkmalschutzes einzuhalten sind.
Beim Bauen im Bestand und bei der Umnutzung, müssen Lösungen gefunden werden, die mögliche Auflagen berücksichtigen und dennoch den Wünschen der Bauherren weitgehend entsprechen. Das heißt, dass individuelles Bauen erforderlich ist, auch wenn lediglich die äußere Optik einer Scheune geschützt ist.
In NRW wird man bei Projekten der Umnutzung von Nutzgebäuden ohne einen darauf spezialisierten Baubetrieb wie w-plaN nicht auskommen. Der qualifizierte und erfahrene Fachbetrieb bringt die baulichen Wünsche der Bauherren mit den Auflagen der Behörden professionell in Einklang.
Ältere Wirtschaftsgebäude wie Scheunen und Ställe haben den Vorteil, dass sie ohne Innenwände und mit hohen Decken viel Platz bieten. Das ermöglicht großzügige Wohnkonzepte. Große Freiheit bei der Raumaufteilung ist ein besonderer Vorteil bei der Umsetzung individueller Wohnkonzepte durch Umnutzung.
Das, was beim Grundriss der Innenräume weitestgehend frei anpassbar ist, sieht bei der Fassade meist anders aus. Für helle Räume sind große Fenster nötig. Einerseits darf dadurch die Statik nicht beeinträchtigt werden, andererseits muss das Fensterdesign zur bestehenden Fassade passen, auch wenn diese nicht denkmalgeschützt ist.
Steht diese jedoch unter Denkmalschutz, sind Maueröffnungen für Fenster enge Grenzen gesetzt. Es können dann meist nur wenige Veränderungen vorgenommen werden, die sich eng an die Vorgaben der Denkmalschutzbehörde halten müssen.
Zum Beispiel beim Material der Fenster sowie deren Anzahl und Größe. Hier werden in der Regel Bauelemente aus heimischen Hölzern verbaut. Was aber kein Nachteil ist, da der weitgehende Erhalt der Fassaden eine besondere Optik bietet und den Reiz ländlicher Gebäude ausmacht.
Im Rahmen einer Umnutzung sind zahlreiche Gesetze und Vorschriften zu beachten. So müssen zum Beispiel bei der Umwandlung von Ställen und Scheunen in Wohnraum die Bestimmungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllt werden.
Für die ursprüngliche Nutzung von Scheunen, Ställen und anderen Wirtschaftsgebäuden war eine Wärmedämmung nicht notwendig. Bei der Umnutzung dieser Gebäude orientieren sich die notwendig werdenden energieeffizienten Maßnahmen jedoch an denen für Neubauten.
Diese baulichen Maßnahmen sollten unbedingt von einem Spezialisten umgesetzt werden, da diese nicht leicht zu bewerkstelligen sind und viel Erfahrung erfordern. Beim Bauen im Bestand und der Umnutzung ist w-plaN Ihr kompetenter Partner in NRW.
Steht das alte Nutzgebäude unter Denkmalschutz, ist eine Außendämmung nicht möglich, so dass eine Innenwanddämmung erforderlich wird. Hier gibt es mehrere Möglichkeiten wie zum Beispiel auch die Errichtung einer zusätzlichen Innenschale aus Hochlochziegeln zum bestehenden Mauerwerk. Der Zwischenraum zum äußeren Mauerwerk wird dabei mit Mineralwolle gefüllt.
Bei der Scheunen- und Stallumnutzung kann die Wanddämmung nur von innen erfolgen, wenn es sich um Gebäude mit erhaltenswerten bzw. denkmalgeschützten Fassaden handelt. Die Innenwanddämmung ist dann die einzige Lösung. In dieser Hinsicht ist die Innenwanddämmung immer ein Kompromiss, denn sie ist der Außendämmung in der Wärmespeicherfähigkeit unterlegen.
Bei der Innenwanddämmung kann zudem viel falsch gemacht werden. So drohen bei unsachgemäßer Ausführung Schimmel-Probleme. Wird sie aber professionell geplant und umgesetzt, führt sie zu einer deutlichen Energieeinsparung, besserer Wohnqualität und einem gesünderen Raumklima. w-plaN arbeitet nur mit modernen Dämmsystemen und garantiert eine kompetente Planung und fachgerechte Umsetzung.
Der Spezialist für Bauen im Bestand und für die Umnutzung von Scheunen, Ställen und anderen Nutzgebäuden ist in NRW der Meisterbetrieb w-plaN aus Gelsenkirchen. Wir finden immer eine bauliche Lösung und erhöhen den Wohnnutzen bestehender Gebäude durch fachgerechten Umbau.
Gerne beraten wir Sie über die Möglichkeiten einer Umnutzung. Rufen Sie uns an.